Im Jahr 2025 bietet Luxemburg ein außergewöhnlich günstiges steuerliches Umfeld für Erben, die eine Immobilie verkaufen möchten.
Vollständige Steuerbefreiung für direkte Erben (Eltern, Kinder, Ehepartner oder eingetragene Partner seit mindestens 3 Jahren).
Geschwister: 6 % (bei gesetzlicher Erbfolge) oder 15 % (bei Testament).
Andere Erben: zwischen 9 % und 15 % je nach Erbanteil.
Auch wenn die Erbschaft steuerfrei ist, kann der Verkauf eine steuerpflichtige Wertzuwachssteuer auslösen:
Schneller Verkauf (vor 5 Jahren, oder vor 2 Jahren bei Verkauf bis zum 30. Juni 2025): Besteuerung von bis zu 42 %.
Verkauf nach Haltefrist (5 Jahre, oder 2 Jahre bei Verkauf bis zum 30. Juni 2025): Reduzierter Steuersatz von 10,5 %.
Freibetrag von 75.000 €, wenn die Immobilie der Hauptwohnsitz der Eltern war.
Zehnjähriger Freibetrag von 50.000 €, bzw. 100.000 € für Paare.
Berechnung der Wertzuwachssteuer:
Erwerbspreis indexiert + abzugsfähige Kosten (Notar, Makler, Renovierungen) werden berücksichtigt.
Die Mindesthaltefrist zur Inanspruchnahme des reduzierten Steuersatzes wird auf 2 Jahre gesenkt.
Nach dem 1. Juli 2025 gilt wieder eine Mindesthaltefrist von 5 Jahren.
Verkaufen vor dem 30. Juni 2025, um die steuerlichen Vorteile zu sichern.
Alle Belege und Dokumente aufbewahren (Rechnungen, Urkunden).
Einen Notar oder Steuerberater konsultieren, um den Verkauf rechtlich und steuerlich abzusichern.
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