Erbschafts- und Immobilienverkaufsbesteuerung in Luxemburg: Eine Chance im Jahr 2025

Erbschafts- und Immobilienverkaufsbesteuerung in Luxemburg: Eine Chance im Jahr 2025

Im Jahr 2025 bietet Luxemburg ein außergewöhnlich günstiges steuerliches Umfeld für Erben, die eine Immobilie verkaufen möchten.


🏠 Erbschaftssteuer

  • Vollständige Steuerbefreiung für direkte Erben (Eltern, Kinder, Ehepartner oder eingetragene Partner seit mindestens 3 Jahren).

  • Geschwister: 6 % (bei gesetzlicher Erbfolge) oder 15 % (bei Testament).

  • Andere Erben: zwischen 9 % und 15 % je nach Erbanteil.


🏡 Verkauf einer geerbten Immobilie: Was Sie wissen sollten

Auch wenn die Erbschaft steuerfrei ist, kann der Verkauf eine steuerpflichtige Wertzuwachssteuer auslösen:

  • Schneller Verkauf (vor 5 Jahren, oder vor 2 Jahren bei Verkauf bis zum 30. Juni 2025): Besteuerung von bis zu 42 %.

  • Verkauf nach Haltefrist (5 Jahre, oder 2 Jahre bei Verkauf bis zum 30. Juni 2025): Reduzierter Steuersatz von 10,5 %.


Steuerliche Vorteile:

  • Freibetrag von 75.000 €, wenn die Immobilie der Hauptwohnsitz der Eltern war.

  • Zehnjähriger Freibetrag von 50.000 €, bzw. 100.000 € für Paare.

  • Berechnung der Wertzuwachssteuer:
    Erwerbspreis indexiert + abzugsfähige Kosten (Notar, Makler, Renovierungen) werden berücksichtigt.


📅 Besonders günstige Frist bis zum 30. Juni 2025

  • Die Mindesthaltefrist zur Inanspruchnahme des reduzierten Steuersatzes wird auf 2 Jahre gesenkt.

  • Nach dem 1. Juli 2025 gilt wieder eine Mindesthaltefrist von 5 Jahren.


✅ Unsere Empfehlungen

  • Verkaufen vor dem 30. Juni 2025, um die steuerlichen Vorteile zu sichern.

  • Alle Belege und Dokumente aufbewahren (Rechnungen, Urkunden).

  • Einen Notar oder Steuerberater konsultieren, um den Verkauf rechtlich und steuerlich abzusichern.

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